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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FOTOLOFT.AT
1.
Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische
Bestellung des Mieters. Bei einer schriftlichen Bestellung kommt der Mietvertrag
mit einer telefonischen oder schriftlichen Bestätigung des Vermieters zustande.
Der Mietvertrag ist gültig ohne Unterschrift des Mieters oder
Vermieters. Mieter können eine oder mehrere Personen sein. Diese müssen
im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden.
2. Mietpreise und Bezahlung
Als Mietpreis gilt der auf
der Homepage
www.fotoloft.at
veröffentlichte Preis. Als Mietpreis ist der am Tag des Vertragsabschlusses
veröffentlichte Preis maßgeblich. Die Fälligkeit der gesamten Miete ist
spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Gänze fällig. Bei längerer
Mietdauer kann der Vermieter jedoch eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der
Anzahlung ist Einigungssache zwischen Mieter und Vermieter. Bei vorzeitiger
Rückgabe des Studios wird der anteilige Mietpreis nicht erstattet.
Abweichungen von der Preisliste haben nur Gültigkeit, wenn
diese vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Bei einer vom Vermieter nicht
zu vertretenden Verspätung des Produktionsbeginns oder bei vom Vermieter nicht
zu vertretenden Produktionsunterbrechungen wird der volle Mietpreis für den
gebuchten Zeitraum berechnet. Kosten für Auf- und Abbau sind nicht im Mietpreis
inbegriffen und vom Mieter in die von ihm gewünschte Mietdauer einzukalkulieren.
3. Mietdauer
Die Mietdauer wird zwischen
Vermieter und Mieter schriftlich oder mündlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt
eine Zeitspanne von max. 12 Stunden, die frühestens um 8 Uhr beginnt und
ungeachtet dessen, wann der Mieter mit der Arbeit beginnt, spätestens um 22 Uhr
desselben Kalendertages endet. Als Halbtagesmiete gilt eine Zeitspanne von max.
6 Stunden, die entweder um 8 Uhr beginnt und um 14 Uhr desselben Kalendertages
endet, oder um 15 Uhr beginnt und um 21 Uhr desselben Kalendertages endet. Eine
beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist dem Vermieter
rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Zeitdauer mitzuteilen und vom Vermieter
zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen,
gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem
vereinbarten Rückgabetermin den doppelten ersten Tagesmietpreis. Der Nachweis
eines weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
4. Rücktritt und Änderungen des Vertrages
Hat ein Mieter einen Vertrag
über eine Dauer von zwei und mehr Tagen abgeschlossen, gelten folgende
Vereinbarungen: Tritt der Mieter 21 und mehr Tage vor Mietbeginn vom Vertrag
zurück, werden keine Bearbeitungskosten berechnet. Tritt der Mieter acht bis
zwanzig Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, betragen die Rücktrittskosten 10
Prozent des Gesamtmietpreises. Bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb von sieben
Tagen vor Mietbeginn werden 30 Prozent des Gesamtmietpreises berechnet. Bei
Rücktritt vom Vertrag innerhalb von drei Tagen werden 50 Prozent des
Gesamtmietpreises berechnet. Bei Rücktritt vom Vertag innerhalb weniger als drei
Tage vor Mietbeginn werden 70 Prozent des Gesamtmietpreises verrechnet. Hat ein
Mieter einen Vertrag über die Dauer von einem halben oder einen ganzen Tag
abgeschlossen, gelten folgende Vereinbarungen: Tritt der Mieter 21 und mehr Tage
vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden keine Bearbeitungskosten berechnet.
Tritt der Mieter zwanzig Tage bis 24 Stunden vor Mietbeginn vom Vertrag zurück,
werden 10 Prozent des Mietpreises verrechnet. Tritt der Mieter innerhalb 24
Stunden vor Mietbeginn von Vertrag zurück, werden 70 Prozent des Mietpreises
verrechnet.
5. Haftung, Nutzung, Eigentum
Bei Auftragsproduktionen des
Mieters für Dritte gilt der Mieter für die in den AGB angeführten Rechte und
Pflichten als verantwortlich. Der Mieter ist
verpflichtet, Mieträume und Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht
zweckentfremdet zu benutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und
Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu
beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch
von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. Die
Verwendung von Materialien, durch die eine Gefährdung von Menschen verursacht
werden könnte, oder Beschädigungen bzw.
Verunreinigungen der Studioräume und Geräte entstehen könnten (z.B. brennbare
Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In
Ausnahmefällen ist eine schriftliche Genehmigung seitens des Vermieters
erforderlich. Ein Umbau der Mietgegenstände ist nicht zulässig. Dies gilt
insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die
gemieteten Geräte und Gegenstände des Studios auch nur in diesem Studio genutzt
werden. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter
nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise
an Dritte zu übertragen. In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behält der
Vermieter das Hausrecht. Der Vermieter ist berechtigt, die Räumlichkeiten
jederzeit selbst oder durch von ihm beauftragte Personen betreten. Der Mieter
haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls-
und Transportschäden, mit Ausnahme von Schäden aus Abnutzung durch den
vertragsmäßigen Gebrauch. Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden,
die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter
stellt den Vermieter gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden
frei.
Bei Verlust und/oder Beschädigung der
Mietsachen haftet der Mieter als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz
zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte sind. Schadensersatzansprüche des
Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des
Vermieters oder auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Vertragsverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
Alle gemieteten Geräte und Gegenstände des Mietobjekts
bleiben auch während der Mietzeit unser Eigentum.
6. Mängel der Mietsache, Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der
Mietsache sofort dem Vermieter zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen
werden können. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so
gering wie möglich zu halten.
7. Sonstige Vereinbarungen
Für Personenschäden schließt
der Vermieter die Haftung aus. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche und
mietvertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor, die gemieteten
Gegenstände auch während der laufenden Mietperiode ohne Erstattung des
Mietpreises einzuziehen. Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten
Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung das entsprechende Entgelt
laut Preisliste auf
www.fotoloft.at erhoben.
Als Preis wird der am Tag der
Vertragsbildung veröffentlichte Preis berechnet.
8. Schlußbestimmungen
Eine eventuelle Nichtigkeit
einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflusst die Rechtswirksamkeit des
übrigen Vertragsinhalts nicht. Gerichtsstand ist Wien/Österreich.
Stand: April 2008